Feuerwerk der Kategorie T1 (vormals Klasse T1)

In die Kategorie T1 fallen alle pyrotechnischen Produkte, die nur Zweckgebunden eingesetzt werden dürfen, zum Beispiel für Theateraufführungen oder Veranstaltungen. Der Verkauf dieser Produkte darf nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Der Verkauf von pyrotechnischen Artikeln an den Endverbraucher ist nur gegen eine schriftliche Abgabe des vorgesehen Verwendungszweckes erlaubt. Die mitgelieferte Anleitung und sonstige Hinweise auf dem Artikel sollten zwingend beachtet werden!

Oder als PDF-Formular hier downloaden Vorlage-T1. Bitte die T1 Klausel ausfüllen und uns per E-Mail ( info at krause-sohn.de ) oder Fax ( 035204 794041 ) uns zusenden.
Falls Sie die Ware direkt bei uns abholen können Sie auch das Formular bei der Warenübergabe an uns aushändigen.