Silvesterbestellungen per Spedition sind nur noch bis zum 15.12.2019 möglich. Danach sind nur noch Bestellungen mit persönlicher Abholung bei uns in Kesselsdorf möglich.
Dazu passt:
In die Kategorie T1 fallen alle pyrotechnischen Produkte, die nur Zweckgebunden eingesetzt werden dürfen, zum Beispiel für Theateraufführungen oder Veranstaltungen. Der Verkauf dieser Produkte darf nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Der Verkauf von pyrotechnischen Artikeln an den Endverbraucher ist nur gegen eine schriftliche Abgabe des vorgesehen Verwendungszweckes erlaubt. Die mitgelieferte Anleitung und sonstige Hinweise auf dem Artikel sollten zwingend beachtet werden!
Falls Sie die Ware direkt bei uns abholen können Sie auch das Formular bei der Warenübergabe an uns aushändigen.
Unter die Kategorie 2 fällt Feuerwerk, welches eine kleine Gefahr darstellt und für den Einsatz in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen ist. Der Verkauf von Artikeln der Kategorie 2 ist nur an Personen über 18 Jahren möglich und in Deutschland ohne behördliche Ausnahmegenehmigung nur im Zeitraum vom 28. bis 31. Dezember möglich. Mit einer Behördlichen Genehmigung oder einem Gewerbeschein ist der Kauf auch außerhalb dieser Tage möglich.
Die Merkmale der Feuerwerkskörper der Kategorie 2 sind:
- stellen eine kleine Gefahr dar
- der Schallpegel ist gering
- der Sicherheitsabstand beträgt normalerweise 8 Meter
- darf ohne Ausnahmegenehmigung nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden
Ein PDF-Antragsformular für Feuerwerk der Kategorie 2 finden Sie direkt hier.
Nach Kauf des Feuerwerkes in unserem Onlineshop, können Sie uns die Kopie der Genehmigung (zum Abbrennen eines Feuerwerkes) per Fax ( 035204 794041 ) oder E-Mail (info at krause-sohn.de ) zukommen lassen. Erst nach Eingang hrer Genehmigung (in Kopie) können wir die Feuerwerkskörper an Sie versenden (Ausnahme Silvester).