BAM-Nr.: PII
Die Effektinnovation aus dem Hause Weco! Nach entzünden der Rakete startet
zunächst eine herrliche Fontäne in Gold, Silber oder Crackling. Danach erfolgt
der Aufstieg der Rakete und endet mit einem herrlichen Poppingstars-Bukett mit Knall.
Feuerwerkskörper der

dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der
Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn,
dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der
zuständigen Behörde vorlegt, oder der Einkauf über ein Gewerbe erfolgt. Drucken Sie bitte das "Antragsformular"
aus und reichen Sie dieses bei der zuständigen Behörde ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist
2 bis 3
Wochen vor dem Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen.
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